Sachsen: Eilantrag gegen Schließung der Reisebüros gescheitert

Der Eilantrag des Vereins Dresdner Reisebüros gegen die Schließungen der Büros im Rahmen der sächsischen Corona-Notfallverordnung wurde vom Oberverwaltungsgericht Sachsen abgelehnt. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige Senat gibt damit der Landesregierung recht: Der Freistaat Sachsen konnte nach Ansicht der Richter die Betriebsschließung aufgrund der Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 treffen. Leipziger Zeitung

(14.12.21)