Maskenpflicht in Flugzeugen fällt – aber vorerst nicht in Deutschland

Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen den Wegfall der Maskenpflicht ab kommendem Montag. Ausnahme: Besteht am Start- und Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr, sollte sie beibehalten werden. Der deutsche Sonderweg benachteilige laut Nobert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) den Tourismusstandort Deutschland, da die Maskenpflicht hierzulande laut Infektionsschutzgesetz erst am 23. September endet. „Das führt zu einem Flickenteppich an Regelungen bei Reisen in Europa, die kein Reisender mehr versteht und nachvollziehen kann“, so Fiebig. Er plädiert für einheitliche Regelungen in Europa und fordert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, „die EU-Empfehlungen umzusetzen und die Maskenpflicht für Flüge auch in Deutschland aufzuheben, um die aufkeimende Reiselust nicht erneut zu dämpfen.

(17.05.22)