Hotellerie enttäuscht über Entscheidung der Karlsruher Richter zur Rechtmäßigkeit von Bettensteuern

Mit großem Unverständnis haben der Dehoga Bundesverband und der Hotelverband Deutschland IHA auf das gestern gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bettensteuer reagiert. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Man sei „maßlos enttäuscht über diese Entscheidung“, auf die man über sechs Jahre warten musste. Das Gericht habe es versäumt, „dem kommunalen Steuerfindungsrecht Grenzen zu setzen“.  IHA und Dehoga appellieren an die Kommunen, „diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren“. Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers unterstützt. SZ

(18.05.22)