Corona: Sachsen führt 2-G-Regel ein

Die sächsische Landesregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen und bis einschließlich 20. Oktober 2021 eine optionale 2-G-Regel eingeführt. Somit können zum Beispiel die Innengastronomie, Hallenbäder und Saunen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, touristische Busfahrten oder Großveranstaltungen die Maskenpflicht sowie sämtliche Abstandsbeschränkungen aufheben, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Besucher anwesend sind. Neben Sachsen setzen noch die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Berlin und Brandenburg auf das 2G-Modell. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen es nur bei drohender Überlastung von Kliniken einführen, Bayern bislang gar nicht, Nordrhein-Westfalen hat sich noch nicht festgelegt. Bremen, das Saarland und Thüringen prüfen eine Einführung für manche Bereiche noch. HNA

(29.09.21)