Traditionelle Kleine Küstenfischerei als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns wurde vor Kurzem in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit soll eine bessere Sichtbarkeit und der Erhalt der jahrtausendealten Kulturform erreicht werden. Die Kleine Küstenfischerei umfasst die handwerkliche Fischerei mit kleinen Booten in den küstennahen Gewässern der Ostsee und den Bodden Mecklenburg‑Vorpommerns. Das spezialisierte Wissen über die Ausübung dieses Kulturerbes wird über Generationen hinweg weitergegeben und gilt als identitätsstiftend. Nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 144 Fischereibetriebe im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb zu verzeichnen. Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern dreizehn eingetragene Kulturformen, darunter die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft (seit 2018) sowie die Gestaltung und traditionell handwerkliche Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche (seit 2023). 9.4.26