Soforthilfe: NRW verlängert Frist zur Rückzahlung bis Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der Corona-Krise mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen, hat die NRW-Landesregierung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Rückzahlungen können bis dahin sowohl auf einmal als auch in mehreren Teilzahlungen geleistet werden. Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Geldern in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Auch Niedersachsen hat die Frist zur Rückzahlung bis zum 31. Oktober 2022 verlängert, zuvor galt als Datum der 28. Februar. Mecklenburg-Vorpommern hat die Frist bis Ende Oktober 2022 verlängert. Land NRW

(01.02.22)