Sachsen und Bayern wieder mit Beherbergungsverboten

In Bayern und Sachsen treten neue Corona-Notfall-Verordnungen in Kraft, die touristische Angebote vorerst bis zum 12.Dezember untersagen und Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder zur Schließung zwingen. Für Jörg Markert, Landtagsabgeordneter und Präsident des Landestourismusverbandes Sachsen (LTV Sachsen), ist diese Regelung „unverhältnismäßig und trifft die Tourismusbranche besonders hart“. Zwar ist auch für ihn die Eindämmung der Pandemie das oberste Gebot. Aber dass manche Bundesländer ein Beherbergungsverbot aussprechen und manche nicht, ist für ihn unverhältnismäßig. Zudem hat sich gezeigt, dass der Infektionsschutz mit entsprechenden Konzepten durchaus auch bei Übernachtungsbetrieben funktioniert und man nicht davon reden könne, „dass Hotels Pandemietreiber sind”. Markert fordert von der Politik „für ganz Deutschland gültige, klare, evidenzbasierte, nachvollziehbare und vor allem praktikable Maßnahmen“, die sich auf alle Wirtschaftsbereiche auswirken. In Bayern gilt das Beherbergungsverbot nicht landesweit, sondern ab dem dem 24. November vorerst für neun Landkreise mit Inzidenzen über 1.000 – unter anderem Passau (1317,1), Traunstein (1159,5) und Berchtesgadener Land (1152,1). RND

(23.11.21)