Rostocker Seebäder: Ab 1. Mai einheitliche Kurabgabe

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde will die Kurabgabe, die von den Gästen gezahlt und pro Aufenthaltstag erhoben wird, zum 1. Mai einheitlich für alle Seebäder auf 2,25 Euro erhöhen. Mit der Angleichung sollen die jährlichen Einnahmen durch die Kurabgabe auf 2,57 Millionen Euro erhöht werden. Im Jahr 2019 betrugen diese 2,07 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für Ausgaben in diesem Bereich belaufen sich aktuell jedoch auf 3,32 Millionen Euro. „Die Angleichung der Kurabgabe schafft einen angemessenen Ausgleich für die verursachten ganzjährigen Aufwendungen zum Erhalt des Seebadstatus‘“, erläutert Tourismusdirektor Matthias Fromm. Nur durch eine Anpassung sei man noch in der Lage, „die Infrastruktur und unsere touristischen Angebote zu sichern“. Mit der Kurabgabe sollen künftig fast 90 Prozent der Kosten gedeckt werden; bislang sind es lediglich 73 Prozent. Zu den Services, die aus der Abgabe finanziert werden, gehören unter anderem die Strandbewirtschaftung, der Betrieb der Tourist-Informationen, die Wasserrettung, die Neuausweisung des Kurwegenetzes, der Ausbau barrierearmer Strandzugänge und die Weiterentwicklung des Umweltmanagements. Die Kurabgabe ist seit 2008 nicht mehr angepasst worden.
(9.4.21)