Niedersachsen: Oberverwaltungsgericht kippt „Landeskinderregelung“

Auch Menschen, die nicht aus Niedersachsen kommen, dürfen wieder in dem Bundesland Urlaub machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und damit die sogenannte „Landeskinderregelung“ gekippt. Die Richter bemängeln, die Einschränkung, dass nur Bewohner des eigenen Bundeslandes touristische Übernachtungen wahrnehmen durften, stünde „nicht im rechten Verhältnis zum Nutzen“. Dies gelte erst recht, weil das bisherige Beherbergungsverbot auch für Geimpfte und Genesene greife. Auch gäbe es keine verlässlichen Daten darüber, welche Zahl von infizierten Personen innerhalb des Bundesgebiets überhaupt auf Reisen zurückzuführen seien. Darüber hinaus sei durch die Begrenzung auf 60 Prozent der Hotelkapazität gewährleistet, dass Abstände eingehalten würden – egal, woher jemand kommt. Hinzu komme, dass die Anreise ohnehin an einen negativen Corona-Test gekoppelt ist, der durch weitere Tests während des Aufenthalts bestätigt werden muss. Dies stelle „ein milderes und gleich effektives Mittel wie ein Verbot dar“, so das Gericht.
(21.5.21)