Mecklenburg-Vorpommern: Landtag weitet Kurortgesetz aus

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat das Kurortgesetz um die zwei Kategorien Tourismusort und Tourismusregion erweitert und damit die Abgabe ausgeweitet. Künftig können somit auch Kommunen, die bislang kein Kurort sind, eine tägliche Pauschale von Urlaubsgästen erheben. „Damit haben Orte und Regionen eine deutlich verbesserte Möglichkeiten über Ortsgrenzen hinaus zu kooperieren, touristische Aufwände zu refinanzieren, den ÖPNV neu zu organisieren und ländliche Räume zu integrieren”, sagt dazu Tobias Woitendorf, Chef des Landestourismusverbandes, auf Nachfrage von TN-Deutschland. Gleichzeitig sei damit die Grundlage für ein Tourismusgesetz geschaffen, dem sich Mecklenburg-Vorpommern nach der Landtagswahl im Herbst widmen möchte. Um als Tourismusregion eine Taxe erheben zu können, müssen allerdings Bedingungen des Landeswirtschaftsministeriums erfüllt sein. SZ
(15.6.21)