Klaus Schön, Leiter Tourismus Vertrieb der AVS GmbH

Ein Gespräch über das Ende des Papiermeldescheins, digitale Lösungen gegen das manuelle Ausfüllen und die Tücken der praktischen Umsetzung des Verfahrens. Denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

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Herr Schön, ist das Ende des Papiermeldescheins beschlossene Sache?

Eindeutig Nein. Der auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf sieht eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Authentifizierung des Gastes vor, nicht ein Abschaffen des Papiers. Das bisherige Verfahren über die Unterschrift auf dem Papiermeldeschein kann also ausdrücklich weiter genutzt werden. Zudem muss der Entwurf noch durch einige Instanzen und in einer Verordnung zur Umsetzung konkretisiert werden. Auch sind beispielsweise noch Details zu den Datenformaten vom Innenministerium vorzugegeben.

Wie kann dann das manuelle Ausfüllen durch eine digitale Lösung ersetzt werden?

Das manuelle Ausfüllen kann man sich bereits vielerorts ersparen. Schließlich gibt es längst digitale Lösungen, um die Anmeldung und Ausstellung der Gastkarte über Internetlösungen und Schnittstellen zu Hotelprogrammen, wie auch AVS sie anbietet, abzuwickeln. Bislang muss hier der Meldeschein aber dennoch ausgedruckt und vom Gast unterschrieben werden, als Authentifizierung. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt nun darauf ab, Alternativen zu dieser Authentifizierung des Gastes per Unterschrift auf Papier einzuräumen und dem Hotelier auch das gesetzlich vorgeschriebene Abheften und Aufbewahren der Papiermeldescheine zu ersparen. Hierzu soll es zwei Varianten geben: Entweder es wird der Personalausweis elektronisch eingelesen oder es erfolgt eine kartengebundene Zahlung mit einer so genannten SCA, einer „Strong Customer Authentication“, wie sie zukünftig vorgesehen ist. Diese Zahlung wird dann anhand ihrer Kennzeichnung gespeichert. Das heißt beispielsweise Check-In mit Kartenzahlung und PIN.

Wie wird die Umsetzung in der Praxis klappen?

Es gibt noch etliche offene Fragen und Fälle, bei denen die neuen Verfahren zur Authentifizierung nicht funktionieren und dann weiter auf den Papiermeldeschein zurückgegriffen werden müsste. Technisch erfordern die Prozesse jedenfalls diverse Schnittstellen zwischen den verschiedenen Dienstleistern, um eine sichere Authentifizierung durchführen zu können. Dies betrifft beispielsweise die PMS, also die Hotelprogramme. Ebenso die Unternehmen, die Ausweisleser anbieten oder eben Payment Service Providern, die die Bezahlterminals betreiben. Auch Anbietern von Gästekarten – und Kurbeitragssystemen, wie eben wir, die AVS, sind hier involviert. Zu klären ist, wie diese Systeme zusammenspielen, wo diese Authentifizierungsdaten dann gespeichert werden sol
len und wer Zugriff darauf haben darf. Man wird auch erst in der Praxis sehen, wie Gastgeber und Gäste die neuen Verfahren akzeptieren werden und bei welchen Fällen die neuen Methoden nicht greifen. Denn es sind längst nicht alle Ausweise einlesbar. Und dass jemand schon beim Check-in seine Bankkarte vorlegt und bereitwillig seine PIN zur Authentifizierung eingibt, ist mindestens unkonventionell. Gezahlt wird bekanntermaßen erst beim Auschecken. Insofern wird vermutlich vielerorts mit Parallelprozessen und dann eben auch weiterhin mit Papier gearbeitet werden.

Diese Novellierung des Meldegesetzes ist ja Teil des Entbürokratisierungsgesetzes und die Politik verspricht sich hohes Einsparpotenzial. Wie sehen Sie das?

Man hat hier immer nur die offensichtlichen Papiermeldezettel und den Akt der vermeintlichen Bürokratie im Blick. Über die Digitalisierung wird sich aber eben Papier nicht gänzlich ersetzen lassen und auch technische Lösungen, Schnittstellen oder Geräte zur Authentifizierung kosten Geld. Für größere Hotels oder Ketten, die keine Counterkräfte mehr stellen und den Check-In über Automaten abwickeln, bringt die Digitalisierung der Authentifizierung Einsparmöglichkeiten. Dass die Kleinvermieter und Pensionen mit den neuen Verfahren klar kommen, bezweifle ich allerdings.

Welche Auswirkungen haben die neuen Meldeverfahren für die Destinationen?

Ein Problem könnte durch die Fehlinterpretation der neuen Meldeverfahren entstehen. Es traten bereits besorgte Kunden, also Tourismusorte an uns heran, da einzelne Vermieter meinten, sie müssten nun ja gar keine Gastanmeldung mehr vornehmen, da ja vom „Ende des Meldescheins“ zu lesen war. Vielerorts, vor allem in den Kurorten, ist die Anmeldung der Gäste Basis für das Kurtaxwesen und auch an regionale oder lokale Gästekarten gekoppelt. Auch wenn wir begonnen haben, SmartCards für das Handy ins Feld zu bringen, wird überwiegend mit bedruckten Karten gearbeitet; beispielsweise auch für die Ausstellung von Bustickets für die Gäste. Das passt mit dem Ansatz eines völlig papierlosen Verfahrens nun nicht mehr zusammen und bedeutet dann gegebenenfalls ein Zweigleisig-Fahren.

Und was bedeutet das Ganze für AVS?

Wir müssen beispielsweise erläuternde Interviews geben (lacht). Vor allem aber haben wir ein Auge darauf, wie und wann die Umsetzungsverordnung Klarheit zu rechtlich sicheren Verfahren liefert. Zugleich haben wir unsere PMS-Schnittstelle angepasst, um Authentifizierungsdaten übernehmen zu können und stimmen uns mit Payment Service Providern und Anbietern von Ausweislesern ab. Kurzum: Wir rüsten uns.