Deutliche Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Finanzen haben deutliche Verbesserungen der Überbrückungshilfe III bekanntgegeben. Neu beschlossen wurde unter anderem ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben. Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Für Unternehmen der Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt zwei Millionen Euro. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die neuen Unterstützungsmaßnahmen, fordert aber gleichzeitig diese weiter zu verlängern. „Die Entwicklung der Pandemie zeigt schon jetzt, dass es noch dauern wird, bis das Geschäft wieder richtig anlaufen kann“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Daher sei es unerlässlich, „die Hilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres zu verlängern“. BMWi
(6.4.21)