Corona-Warn-App: Änderungen im Infektionsschutzgesetz könnten Luca aufs Abstellgleis schieben

Mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz könnte die staatliche Corona-Warn-App (CWA) zum Regelfall für die Kontaktverfolgung werden – und die Luca-App aufs Abstellgleis schieben. Eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses im Bundestag, getragen von den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP, räumt den Ländern nun explizit die Möglichkeit ein, „dass die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten vorrangig durch die Bereitstellung der QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts erfolgt“. Insgesamt 13 Bundesländer haben zusammen mehr als 20 Millionen Euro für die Nutzung der Luca-App ausgegeben. Das Oberlandesgericht Rostock hatte vergangene Woche den Ankauf der App durch die Landesregierung wegen des freihändigen Vergabeverfahrens allerdings für unwirksam erklärt. Dass das Aus für die App in Mecklenburg-Vorpommern der Anfang vom Ende von Luca auf Landesebene war, halten viele Branchenkenner durchaus für „wahrscheinlich“. Netzpolitik

(19.11.21)