Branche erleichtert über Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III verlängert. Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus soll nun bis zum 30. September laufen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Damit können Reisebüros, Veranstalter und andere Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch wegen der Pandemie nachweisen können, weiterhin große Teile ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. „Wir begrüßen die Verlängerung sehr, doch leider konnten sich diejenigen, die die Hilfen bis Ende des Jahres verlängern wollten, nicht durchsetzen“, sagt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Denn es sei klar, dass die Pandemie im September noch nicht beendet sein werde. Nach Zahlen des DRV wird die Touristikbranche dieses Jahr nur mit etwa 40 Prozent des Umsatzes aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 abschließen können.
Die bisherigen Förderbedingungen werden beibehalten. Neu hinzu kommt allerdings eine „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Wer im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholt oder neu einstellt, erhält wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“). Unternehmen erhalten auf die Differenz im Fördermonat Juli zu den Personalkosten im Mai einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt die Quote noch 40 Prozent, im September 20 Prozent.
(11.6.21)