Booking.com: BGH-Urteil zur Bestpreisklausel entwickelt internationale Signalwirkung

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai, wonach die vom Buchungsportal Booking.com verwendete Bestpreisklausel wettbewerbswidrig sei, entfaltete internationale Signalwirkung. In Russland wurde gegen das Portal nun eine Millionenstrafe verhängt, wogegen das Unternehmen jetzt Berufung eingelegt hat. Ob Booking.com auch gegen das BGH-Urteil Berufung einlegen wird, ist allerdings noch unklar. Auch in der Schweiz wird mit einem baldigen Verbot der Klausel gerechnet, eine entsprechende Gesetzesinitiative ist bereits auf dem parlamentarischen Weg. In Frankreich, Österreich, Belgien und Italien sind Bestpreisklauseln schon seit mehreren Jahren nicht mehr zulässig, wie der Hotelverband Deutschland (IHA) auf Anfrage von TN-Deutschland mitteilt.

(07.09.21)