Bayerischer Landtag stimmt über Verbot von Bettensteuern ab

Der bayerische Landtag will Mitte Februar über ein landesweites Verbot für die Einführung sogenannter Bettensteuern durch Kommunen abstimmen. Mit der damit verbundenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes würden Plänen der Landeshauptstadt München, eine solche Steuer zu erheben, ein Riegel vorgeschoben. Die Landeshauptstadt hatte zuletzt angekündigt, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotel- und Gaststättengewerbes eine Bettensteuer ablehnt, fordern der Städtetag und die Stadt München kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Der Kommunal- und Innenausschuss des Landtags hatte den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes aber zuletzt mehrheitlich befürwortet und damit die Weichen für das Verbot einer Übernachtungssteuer gestellt. FAZ

(03.02.23)