Ausfallkosten / Margen in Überbrückungshilfe IV und Antragsfrist für KfW-Schnellkredite bis 30. April 2022 verlängert

Laut Informationen des RDA können Reiseveranstalter und Reisebüros ihre Ausfall- und Vorbereitungskosten für Reisen geltend machen, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2021 hätten stattfinden sollen. Weiterhin sollen entgangene Provisionen bzw. kalkulierte Margen für Reisen als Fixkosten in Ansatz bringen können, die in der Zeit von Januar bis März 2022 hätten stattfinden sollen und in Folge coronabedingter Reisewarnungen, Einreiseverboten oder innerdeutscher Beschränkungen bzw. 2G-Regelungen storniert wurden. Wie gehabt sollen Unternehmen ab einem coronabedingten Umsatzrückgang von 30 Prozent zum jeweiligen Referenzmonat 2019 antragsberechtigt sein. Die Anschubhilfe von 20 Prozent soll für die Tourismuswirtschaft in der Überbrückungshilfe IV fortgeführt werden. Modernisierungs- und Renovierungskosten werden allerdings nicht mehr gefördert. Die Eigenkapitalhilfe soll zudem künftig einheitlich 30 Prozent für besonders betroffene Unternehmen betragen. Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitteilt, soll die Verlängerung der Antragsfrist für Schnellkredite (078) zudem bis zum 30. April 2022 verlängert und die Kreditobergrenzen – abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße – auf bis zu 2,3 Millionen Euro erhöht werden.

(10.12.21)