DTV fordert Rettungshilfefonds und einheitliche Regeln. RDA favorsiert bundesweite Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat Bund und Länder aufgefordert, unverzüglich einheitliche Regelungen für alle Ferienunterkünfte in Deutschland zu treffen. In einigen Bundesländern sind touristische Übernachtungen untersagt, in anderen immer noch nicht. „Dieser Flickenteppich stiftet Chaos, rechtliche Unsicherheit und ist in dieser Situation eine zusätzliche Belastung für alle”, sagt DTV-Geschäftsfsührer Norbert Kunz. Weiter fordert der Spitzenverband sofort einen Rettungshilfefonds für Betriebe einzurichten. „Analog zur Fluthilfe 2013 brauchen wir jetzt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für all diejenigen, die an der Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit sind“, so Kunz. Viele kleine Tourismusanbieter könnten nicht auf Liquiditätshilfen warten und die Kurzarbeitergeld-Regelungen reichten „nicht aus”. Der Internationale Bustouristik Verband RDA schlägt indes vor, die Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds auf ganz Deutschland auszuweiten. Der Fonds zahlt Unternehmen in existenzbedrohender Lage einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse von 5.000 bis 30.000 Euro aus. Außerdem erneuert der Busverband seine Forderung nach einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung, um die Bereitstellung der dringend benötigten Finanzmittel zu beschleunigen. „Die Beantragung eines KfW-Unternehmerkredites mit einer Haftungsfreistellung von 80 Prozent gestaltet sich derzeit schwieriger als erwartet”, so RDA-Präsident Benedikt Esser.