Wandern im Harz erfolgt auf eigene Gefahr

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass das Wandern auf dem Hexenstieg im Harz auf eigene Gefahr erfolgt. Die 10. Zivilkammer des Gerichts wies mit dieser Begründung die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die Stadt Thale ab (Az.: 10 O 701/19). Der Kläger war auf dem Wanderweg von einem umstürzenden Baum getroffen worden und ist seither querschnittsgelähmt. Er hatte unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro gefordert. Waldbesucher, die auf eigene Gefahr Waldwege nutzten, könnten nicht erwarten, dass Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreifen, so die Richter. Nutzer der Waldwege seien in erster Linie selbst für ihre Sicherheit verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Volksstimme