Wegen EU-Recht: Schmalspurbahnen fürchten um ihre Authentizität

Die Umsetzung von EU-Verordnungen im Sinne der Barrierefreiheit oder technischer Informationsmöglichkeiten lassen die deutschen Schmalspurbahnen um ihre historische Authentizität fürchten. So sieht etwa die EU-Verordnung zu Fahrgastrechten unter anderem barrierefreie Zugänge zu Zügen vor, die laut Michael Mißlitz, Geschäftsführer der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli, „aus baulichen Gründen nur unter hohem finanziellen Aufwand oder gar nicht umgesetzt werden können“. Auch wolle niemand den authentischen Charme durch digitale Informationsanzeigen oder Durchsagen zerstören. Zwar kennt die EU-Verordnung Ausnahmen für Schienenverkehrsdienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden. In Deutschland aber sei das Eisenbahn-Bundesamt für die Umsetzung der Verordnung zuständig, das in der Regel kritischer mit derlei Forderungen umgeht. Die Schmalspurbahnen fordern deshalb, dass in ihrem Fall die Länder verantwortlich sein sollten. Münchener Merkur