UNESCO-Welterbe: NRW-Landesregierung sucht neue Stätten

Die NRW-Landesregierung hat ein Verfahren zur Fortschreibung der Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten im größten deutschen Bundesland begonnen. Zuvor hatte die Kultusministerkonferenz entschieden, dass die deutsche Vorschlagsliste für zukünftige Stätten fortgeschrieben werden soll. Pro Bundesland können zwei Bewerbungen für die Aufnahme in die deutsche Tentativliste eingereicht werden. Welterbestätten müssen einen sogenannten „Außergewöhnlichen Universellen Wert” haben. Eine Nominierung ist an strikte formelle Voraussetzungen geknüpft. Über die genauen Anforderungen wird das Ministerium die Kommunen in Kürze durch ein Schreiben informieren. Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist der 31. August 2020. Info