Der Ende vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Reisesicherungsfonds wird vom Deutschen Tourismusverband (DTV) als nicht differenziert genug kritisiert. Laut Gesetz sollen sich Reiseveranstalter nun bereits ab einem Jahresumsatz von mehr als drei Millionen Euro in dem neuen Pflichtfonds absichern müssen. Für DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz ist das enttäuschend, „da es die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen mit geringem Schadensrisiko, nicht ausreichend berücksichtigt”. Diese Veranstalter würden durch das Gesetz nun am deutlich größeren Insolvenz- und Schadensrisiko großer Outgoing-Veranstalter bemessen, was die Kosten ihrer Absicherung deutlich erhöhe. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung bis zu einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro, das aber sei laut Kunz „Augenwischerei“, da in diesem Fall der gesamte Umsatz abgesichert werden muss – auf Kosten deutlich höherer Versicherungsprämien.
(15.6.21)