Hunsrückgemeinde verliert Rechtsstreit – OVG stuft Hängeseilbrücke Geierlay als „freizeitparkähnliche Einrichtung“ ein

Screenshot: geierlay.de

Der Hunsrückort Mörsdorf hat den Rechtsstreit um die wegen Corona nach wie vor gesperrte Hängeseilbrücke Geierlay verloren. Die sonst jährlich von Hunderttausenden Ausflüglern wegen ihrer Architektur angesteuerte Hängeseilbrücke ist in den Augen der Richter eine „freizeitparkähnliche Einrichtung“ und zudem „ein Besuchermagnet”. Und dieser dürfe nur „unter Einhaltung der entsprechenden Corona-Regeln betreten werden“. Der Ort selbst sieht sich aber außer Stande, Mindestabstände und Masken zu kontrollieren sowie Personendaten zu erfassen. Daher hat die Polizei die Brücke abgesperrt. Im Corona-Jahr 2020 kamen rund 322.000 Besucher zur Brücke, die über ein Bachtal führt. rtl
(1.7.21)