In Bayern dürfen ab 30. Mai Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Am Dienstag beschloss das Kabinett für die Öffnung die Hygienevorschriften: Unter anderem gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutzpflicht für Gäste und Personal in gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen. „Jedes Zimmer, das vermietet werden kann, darf belegt werden”, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Das unterscheidet Bayern von anderen Bundesländern. Bei den Übernachtungen seien dazu die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer dürften nur Gäste beziehen, denen der Kontakt bereits erlaubt sei. Gruppenübernachtungen sind bis auf Weiteres noch nicht möglich. Auch die die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen bleibt verboten.
(Stand 26.04.2020) br