Gesetzgeber auf Irrfahrt: Aktionsbündnis kritisiert 11. GWB-Novelle zur Stärkung des Kartellamts

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Ein „Einfallstor für behördliche Willkür“: Als solches bezeichnet das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) den Regierungsentwurf zur Reform des Kartellrechts durch die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Papier führe den „bestehenden gesetzlichen Rahmen ad absurdum, zerstöre den Wettbewerb und heble den Investorenschutz in Deutschland aus“, meint der Zusammenschluss von insgesamt 27 Branchenverbänden in einer Stellungnahme. Ins Rollen gekommen war die Novelle durch die hohen Benzinpreise vergangenes Jahr. Damals waren Stimmen laut geworden, das Kartellrecht zu überarbeiten. Der ATV hält den Entwurf aber für „völlig überzogen“. So umgesetzt, erhielte eine einzige Bundesbehörde die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen sogenannte Sektoren unter die Lupe zu nehmen und folgenreiche Entscheidungen bis hin zur Zerschlagung von Unternehmen zu treffen. Würde der Entwurf unverändert das Gesetzgebungsverfahrens passieren, „wäre dies eine Katastrophe für den Standort Deutschland“, kommentiert Bündnissprecher Michael Buller. Unternehmen würden sich dann für andere Standorte inner- oder außerhalb Europas entscheiden. Doch stehe die Novelle auch im Hinblick auf das Europarecht auf wackligen Beinen. Wilde

(31.05.23)