Bayern: Wie Kommunen durch Satzungsänderungen und Steuern neue Zweitwohnsitze verhindern wollen

Um wieder mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Arbeitnehmer zu schaffen, wollen einige bayerische Kommunen den Neubau von Zweitwohnsitzen verhindern. So fordern die Gemeinden am Tegernsee mittlerweile von Besitzern einer Zweitwohnung eine Zweitwohnsteuer von 20 Prozent der Kaltmiete. Berchtesgaden hat sich bereits vor drei Jahren als erste Kommune in Bayern eine Satzung gegeben, die das Umwandeln von Erstwohnsitzen oder wechselnd vermieteten Ferienwohnungen in feste Zweitwohnsitze genehmigungspflichtig macht – mit der klaren Ansage, solche Genehmigungen nicht zu erteilen. Ähnliches passiert per Satzung in Schönau am Königssee, Ruhpolding oder in Kreuth am Tegernsee. Wie wirkungsvoll diese Maßnahmen sind, ist vielerorts nicht leicht zu beantworten. In Berchtesgaden aber sank seit Einführung der Maßnahmen der Anteil an Zweitwohnungen um ein Fünftel. Bisher verlangt nur ein Zehntel der 2.056 Städte und Gemeinden in Bayern eine Zweitwohnungssteuer. SZ

(18.03.22)