Deutsche Bahn: Aufsichtsrat untersagt Beraterverträge mit Ex-Managern

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Die Verantwortlichen der Deutschen Bahn (DB) dürfen künftig keine Beraterverträge mehr mit früheren Managern oder Spitzenpolitikern abschließen. Das hat der Aufsichtsrat nun entschieden, nachdem über Jahre derlei Vereinbarungen an dem Kontrollgremium vorbei geschlossen worden sind. Der Aufsichtsrat hatte zuvor Beraterverträge aus den Jahren 2010 bis 2018 extern überprüfen lassen. Schon vor der Sitzung war durchgesickert, dass in elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrecht festgestellt worden seien. Im Fall eines früheren Vorstands einer Bahn-Tochtergesellschaft spricht der Aufsichtsrat sogar von Bereicherung, weil für das Beraterhonorar „keine angemessene Gegenleistung erkennbar war“. Zuletzt war bekannt geworden, dass es auch Verträge mit dem früheren NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers gab. Auch der Ex-Personalchef der Bahn-Logistiktochter Schenker habe rund 300.000 Euro zu Unrecht erhalten. Info