Betriebliche Altersversorgung in Hotellerie und Gastronomie wird durch neue Tarifverträge bundesweit angepasst

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Für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine Anschlusslösung an die bisherige „hogarente“ gefunden und zwischen den Tarifvertragsparteien Dehoga und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verabredet worden. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar. Die vereinbarte Lösung schafft die ersten neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Weiter zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Versicherungspartner ist Signal Iduna. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist mit seinen mehr als 220.000 Betrieben, mehr als 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 52.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.